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Objektiv • Kompetent • Weisungsfrei
Sie sind unzufrieden mit der Ausführung von Tätigkeiten im Bereich der Haustechnik, die vom Fachmann ihres Vertrauens ausgeführt wurden? Lassen Sie sich ein Privatgutachten erstellen, welches eine Mängelliste beinhaltet, die auch vor Gericht Bestand hat. Wir analysieren den Ist-Zustand ihrer Heizungsanlage, Trinkwasserinstallation etc. und klären Sie über den Soll-Zustand, sowie eventuelle Mängel auf.
Privatgutachten
Ist es bereits zu Streitigkeiten mit Ihren Fachunternehmen gekommen, so bietet das Schiedsgutachten eine verbindliche Feststellung des Sachverhalts. Damit werden die Streitigkeiten ein für alle mal geklärt und beide Parteien können sich für eine außergerichtliche Einigung entscheiden. Ansonsten kommt es zum Rechtsstreit, in dem das Schiedsgutachten als Tatsachenvorlage dient.
Schiedsgutachten
Das Gerichtsgutachten wird ausschließlich vom Gericht angeordnet und fällt somit nicht in den Bereich der Privat-& Schiedsgutachten. Hier gilt es ein objektives und neutrales Gutachten, durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen zu erstellen, welches ausschlaggebend für den Gerichtsbeschluss ist.
Gerichtsgutachten
Rohrbruch? Schaden an der Bausubstanz? Ein Versicherungsgutachten wird benötigt, welches die Schadensursache- und Höhe festlegt. Anfallende Kosten und Ursachen, werden vom Sachverständigen ermittelt.
Versicherungsgutachten
Sottrumer Str. 17 • 27367 Reeßum• Tel: 04264/84289 • vente-gutachter@ewe.net