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Sachverständigen- und Dienstleistungsbüro · 27367 Reeßum

T 04264 84289/

VenteHeizung · Sanitär · Solar · Gas

Objektiv · Kompetent · Weisungsfrei

Gutachten

Wir analysieren den Ist-Zustand Ihrer Anlage, klären über den Soll-Zustand auf und dokumentieren Mängel so, dass die Feststellung auch vor Gericht Bestand hat.

01

Privatgutachten

Sie sind unzufrieden mit der Ausführung von Tätigkeiten im Bereich der Haustechnik, die vom Fachmann Ihres Vertrauens ausgeführt wurden? Lassen Sie sich ein Privatgutachten erstellen, welches eine Mängelliste beinhaltet, die auch vor Gericht Bestand hat. Wir analysieren den Ist-Zustand Ihrer Heizungsanlage, Trinkwasserinstallation etc. und klären Sie über den Soll-Zustand sowie eventuelle Mängel auf.

02

Schiedsgutachten

Ist es bereits zu Streitigkeiten mit Ihrem Fachunternehmen gekommen, so bietet das Schiedsgutachten eine verbindliche Feststellung des Sachverhalts. Damit werden die Streitigkeiten ein für alle Mal geklärt und beide Parteien können sich für eine außergerichtliche Einigung entscheiden. Ansonsten kommt es zum Rechtsstreit, in dem das Schiedsgutachten als Tatsachenvorlage dient.

03

Gerichtsgutachten

Das Gerichtsgutachten wird ausschließlich vom Gericht angeordnet und fällt somit nicht in den Bereich der Privat- und Schiedsgutachten. Hier gilt es, ein objektives und neutrales Gutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen zu erstellen, welches ausschlaggebend für den Gerichtsbeschluss ist.

04

Versicherungsgutachten

Rohrbruch? Schaden an der Bausubstanz? Ein Versicherungsgutachten wird benötigt, welches Schadensursache und -höhe festlegt. Anfallende Kosten und Ursachen werden vom Sachverständigen ermittelt.

Gutachten anfragen

Schildern Sie uns Ihren Fall telefonisch oder per E-Mail. Wir sagen Ihnen, welche Art von Gutachten in Ihrer Situation trägt und was wir dafür an Unterlagen benötigen.

Telefon & Mobil werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr